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Bio ist Gesetz

Was Bio ist, was Bio kann und was Bio verspricht steht in zwei Verordnungen der Europäischen Union. Die Bio-Lebensmittelerzeugung ist in den EU-Verordnungen 834/2007 und 889/2008 genau definiert – Export und Import von Bio-Lebensmitteln regelt die Verordnung 1235/2008. Damit ist die biologische Landwirtschaft die einzige Landwirtschaftsform, die sich auf eine gesetzliche Basis beruft. Daher unterliegen alle Lebensmittel, die in der EU als Bio ausgelobt auf den Markt kommen, den gleichen, strengen Vorgaben. Die Verordnung wurde nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen erstellt. Die Einhaltung aller Vorschriften wird mindestens einmal jährlich von staatlich anerkannten Kontrollstellen überprüft. Verstöße werden – je nach Schwere des Vergehens – geahndet. Die Sanktionen reichen von einer einfachen Verwarnung bis zur Rückzahlung der erhaltenen Bio-Förderungen (bis zu fünf Jahre rückwirkend) und Aberkennung des Bio-Status.

Quellen: 

EU Bio-Verordnung 834/2007 und 889/2008.

Credits: 

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