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Auf Bio kann Mensch vertrauen

Die besondere Qualität von Biolebensmitteln wird durch eine systematische und lückenlose Kontrolle gesichert. Dem Kontrollverfahren werden alle Betriebe unterzogen, die pflanzliche oder tierische Produkte erzeugen, aufbereiten oder importieren und diese mit dem Hinweis auf biologische Erzeugung vermarkten. Grundlage dieser Prozesskontrolle sind die Transparenz der internen Abläufe und umfangreiche Aufzeichnungen durch die Unternehmen. Es werden bei den Kontrollen die Ackerflächen, Tiere, Lagerstätten und die Herstellungs- und Verkaufsräume begutachtet sowie die verwendeten Betriebsmittel (Futtermittel, Saatgut, Zusatzstoffe, …) auf ihre Zulässigkeit geprüft. Die Prozesskontrolle am Betrieb beinhaltet eine umfassende Dokumenten und Warenflusskontrolle sowie Probenahmen und Rückstandsanalysen. Das Bio-Kontrollsystem ist eines der dichtesten und wirksamsten im Agrar-, Futter und Lebensmittelbereich und durch die EU Bio-Verordnung geregelt. Bio-Bauern und Bio-Bäuerinnen, BiolebensmittelherstellerInnen, -verarbeiterInnen und -händlerInnen werden europaweit einheitlich kontrolliert. Erzeugungs- und Verarbeitungsprozesse sowie Rohstoffe und Zutaten werden mindestens einmal jährlich von unabhängigen Kontrollstellen geprüft. Auch die in die EU eingeführten Biolebensmittel werden im Ursprungsland nach der EU Bio-Verordnung kontrolliert. Alle Kontrollstellen müssen nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17065:2013-01 akkreditiert sein, um Objektivität und Zuverlässigkeit sicherzustellen.

Quellen: 

EU Bio-Verordnung 834/2007 und 889/2008; BÖLW (Hrsg.) (2012): 28 Antworten zum Stand des Wissens rund um Ökolandbau und Bio-Lebensmittel; www.oekolandbau.de/erzeuger/grundlagen/kontrollsystem

Credits: 

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